Kundenanfragen sind potenzielle Aufträge und daher für den Dienstleister wertvoll. Für jede Kundenanfrage erheben wir eine Gebühr, die von der jeweiligen Kategorie und dem Land des Dienstleisters abhängt.
Die Gebühren für Kundenanfragen sind nicht einheitlich, sondern in 4 Stufen (Gebührenstufen) unterteilt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die jeweilige Höhe der Gebühren.
Stufe | Deutschland (DE) | Schweiz (CH) |
---|---|---|
1 | 5 EUR (3 EUR*) | 8 EUR (6 EUR*) |
2 | 8 EUR (6 EUR*) | 12 EUR (10 EUR*) |
3 | 12 EUR (9 EUR*) | 18 EUR (15 EUR*) |
4 | 20 EUR (16 EUR*) | 30 EUR (24 EUR*) |
* Vergünstigte Gebühren in Klammern für Dienstleister, die auf ihrer Webseite einen Link auf die HOCHZEITSKÖNNER-Seite platzieren.
Jede Kategorie ist unterteilt in zwei oder mehr Unterkategorien.
Beispiel:
Die Kategorie "DJs" ist unterteilt in
"DJs, regional bekannt"
"DJs, überregional bekannt"
"DJs, sehr bekannt und hochkarätig".
Die Gebühren für Kundenanfragen sind nicht einheitlich.
Es gibt insgesamt 4 Gebührenstufen und jede Unterkategorie ist genau einer dieser 4 Gebührenstufen zugeteilt.
Beispiel:
"DJs regional bekannt" = Stufe 2
"DJs, überregional bekannt" = Stufe 3
"DJs, sehr bekannt und hochkarätig" = Stufe 4
Jedes Werbeprofil wiederum ist genau einer Unterkategorie zugeordnet.
Beispiel:
In der Unterkategorie "DJs regional bekannt" gibt es 5 Werbeprofile.
Die Gebührenstufen und die Zuordnung zu den verschiedenen Unterkategorien orientieren sich an den durchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten der jeweiligen Dienstleistung. Diese Stufeneinteilung wurde basierend auf Marktanalysen und den typischen Erträgen der Dienstleister vorgenommen, um eine faire und angemessene Kostenverteilung zu gewährleisten.
Die Gebühren für Schweizer Dienstleister unterscheidet sich aufgrund höherer Verdienstmöglichkeiten von der Gebühr für Deutsche Dienstleister.
Monatliche Abrechnung:
Die Abrechnung der Gebühren erfolgt monatlich und ist übersichtlich und nachvollziehbar. Wenn Sie im vergangenen Monat keine Kundenanfragen erhalten haben, entstehen Ihnen auch keine Kosten – Sie zahlen nur für die tatsächlichen Leistungen, die „Die HOCHZEITSKÖNNER“ für Sie erbringt.
Für weitere Details zu den Gebühren und deren Abrechnung lesen Sie bitte unsere AGBs.